Betriebe bis 5 ArbeitnehmerInnen:
Es muss mindestens ein(e) ausgebildete ErsthelferIn vorhanden sein. Die Ausbildung beschränkt sich auf einen mindestens 8-stündigen Erste Hilfe Kurs, wobei es bis 1.1.2015 eine Übergangsregelung gibt.
Betriebe über 5 ArbeitnehmerInnen:
An der Ausbildung von ErsthelferInnen wurde nichts geändert und besteht weiterhin in einem mindestens 16-stündigen Erste Hilfe Kurs
Weiterbildung bzw. Auffrischung:
Bisher mußte nach 5 Jahren eine Auffrischung durchgeführt werden und der Grundkurs mußte nach 10 Jahren wiederholt werden. Dies wurde praxisnäher geregelt und auf eine einheitliche Auffrischung von 8 Stunden innerhalb von 4 Jahren geändert (der Betrieb hat auch die Möglichkeit die Auffrischung auf 4 Stunden alle 2 Jahre festzulegen).
Weitere Infos im "Merkblatt ErsthelferInnen" der Arbeitsinspektion