Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009
Neuerungen für kraftbetriebene Hebeanlagen und Fahrsteige (Aufzüge und Rolltreppen), welche dauerhaft und kraftschlüssig mit Bauwerken verbunden sind.
Diese Verordnugn ersetzt den III. Abschnitt der ASV 1996 (Aufzüge-Sicherheitsverordnung) und regelt den Einbau, die Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.